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20.11.2020

Menschenrechtsbericht 2019

Die Volksanwaltschaft hat den gesetzlichen Auftrag, öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind. Zu diesen sogenannten Orten der Freiheitsentziehung zählen Justizanstalten, Polizeiinspektionen, Polizeianhaltezentren, Alten- und Pflegeheime, Psychiatrien sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft führen regelmäßig Kontrollen in diesen Einrichtungen durch, um auf Defizite und Risiken aufmerksam zu machen und auf Verbesserungen hinzuwirken.

Im Berichtsjahr wurden bei rund drei Viertel aller Kontrollen kritikwürdige Zustände und Gefährdungen wahrgenommen: Zu wenig Personal, fehlende Barrierefreiheit, überbelegte Justizanstalten, unverhältnismäßige freiheitsbeschränkende Maßnahmen, Unterbringungen von psychisch kranken Kindern in der Erwachsenenpsychiatrie sind nur einige Beispiele. So unterschiedlich die festgestellten Defizite sind, immer bedeuten sie für die Betroffenen eine Gefährdung und im schlimmsten Fall großes Leid.

Explizit ging LAbg. Hannes Weninger auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ein und präsentierte zentrale Projekte von LRin Ulrike Königsberger-Ludwig. So ist es mit der Steigerung der ambulanten Hilfsleistungen gelungen betroffene Familien besser zu unterstützen und somit die Unterbringung von Kindern in der sogenannten „Vollen Erziehung“ hintanzuhalten.

Mit dem sogenannten „Normkostenmodell“ werden hohe Standards in der Unterbringung und Fremdbetreuung von Kindern und Jugendlichen geschaffen. Konkret wird die Gruppengröße auf neun Minderjährige pro Wohngemeinschaft angepasst und gleichzeitig der Betreuungsschlüssel erhöht. In den Wohngruppen der Vollen Erziehung werden die pädagogischen Strukturen erneuet und diese als sozialinklusive WGs geführt. Weiters sollen Kleinstgruppen mit weniger als neun Plätzen eine intensivere Betreuung ermöglichen.

Abschließend bedankte sich LAbg. Hannes Weninger auch im Namen von Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig stellvertretend bei den Trägern in der Vollen Erziehung, der mobilen Jugendarbeit, der niederschwelligen Jugendberatung und der sozialen Schulsozialarbeit und  natürlich bei allen MitarbeiterInnen im Land, den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten.

Weninger empfiehlt die Lektüre des Berichtes und fordert eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Kritikpunkten, um Menschen in allen Lebenslagen vor Misshandlungen und erniedrigender Behandlung zu schützen.

https://noe-landtag.gv.at/fileadmin/gegenstaende/19/12/1279/1279_Bericht.pdf