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24.05.2021

Aktuelle Rechnungshof-Berichte

SPÖNÖ-Rechnungshof-Sprecher LAbg. Hannes Weninger berichtet im Landtag über neun aktuelle Berichte des Rechnungshofes und des Landesrechnungshofes.

Geburtshilfe – Versorgung in Niederösterreich und Wien (- Bericht)

Der RH überprüfte die Planungsvorgaben und Qualitätskriterien für Geburtshilfe gemäß dem Österreichischem Strukturplan Gesundheit. In NÖ gab es 2018 rd. 14.110 Geburten in 18 Geburtshilfestationen, wobei die Auslastung der einzelnen Abteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zwischen 27 % und 80 % deutliche Schwankungen zeigte (Ö-Durchschnitt 65%). Für die Krankenanstalten ist es schwierig, ausreichend Hebammen zu finden. Da von den 413 niederösterreichischen Hebammen mehr als ein Drittel älter als 50 Jahre sind, ergibt sich ein akuter Handlungsbedarf.

Da die NÖ-Krankenanstalten die Geburtenanmeldungen individuell regeln, fehlt eine für Patentinnen leicht zugängliche gesamthafte Online–Übersicht über das Leistungsspektrum in der Geburtshilfe. Ebenso unterscheiden sich die Angebote von erweiterten vorgeburtlichen Untersuchungen. NÖ Landesgesundheitsagentur sollte im Interesse der Qualitätssicherung und der Patentensicherheit die geburtshilfliche Performance (Abläufe, Ressourcen, Leistungserbringung etc.) evaluieren und gegebenenfalls daraus Verbesserungsmaßnahmen ableiten. Das Gesundheitsministerium, die Länder und der Dachverband der Sozialversicherungsträger sollen geeignete Maßnahmen setzen, um eine angemessene, dem Stand der Wissenschaft entsprechende Versorgung von Schwangeren im Bereich der vorgeburtlichen Untersuchungen sicherzustellen.

Klimaschutz in Österreich – Maßnahmen und Zielerreichung 2020 (- Bericht)

Im Pariser Klima-Übereinkommen hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf verständigt, den weltweiten Temperaturanstieg mit 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Laut Umweltbundesamt lag die Temperatur 2018 in Ö jedoch mehr als 2 °C über dem vorindustriellen Niveau. Während sich die Treibhausgas–Emissionen in den letzten rd. 30 Jahren (von 1990 bis 2017) im EU–Schnitt um 24 % reduzierten, erhöhten sie sich in Ö um 5 %, womit Ö einer von 6 EU–Staaten ist, die keine Verringerung der Treibhausgas–Emissionen aufweisen können. Die gesellschaftlichen Kosten für wetter- und klimabedingte Schäden werden für Österreich mit rund 1 Milliarde Euro pro Jahr angegeben. Diese werden bis zur Mitte des Jahrhunderts bis auf über 8 Milliarden Euro steigen.

NÖ veröffentlicht jährlich einen Klimaschutzberichte. Laut Rechnungshof deckt sich das NÖ- Maßnahmenprogramm strukturell jedoch nicht mit dem Klimaschutzgesetz bzw. den Bund–Länder–Maßnahmenprogrammen, was ein gesamtstaatliches Monitoring erschwert.

Zentrale Empfehlungen des RH:

  • Die betroffenen Bundesministerien und Länder sollen bei der Erstellung künftiger Maßnahmenprogramme auf eine präzisere Formulierung der Maßnahmen und auf genauere Angaben zum Umsetzungszeitraum, zur erwarteten Wirksamkeit sowie zur Finanzierung der Maßnahmen achten.
  • Maßnahmen zur Treibhausgas–Reduktionswirkung sollen im Sinne einer Kosten–Nutzen–Abschätzung priorisiert werden.
  • In Sektoren, in denen die Treibhausgas–Emissionen signifikant steigen, sollen Klimaschutzmaßnahmen verstärkt gesetzt werden, um die Erreichung des nationalen Zielpfads für 2030 sicherzustellen. 

Landeshauptstadt St. Pölten (- Bericht)

Im Untersuchungszeitraum 2015 bis 2018 wurden der Finanzhaushalt, der Schuldenstand, die Haftungen, die Beteiligungen der Stadt an privatrechtlich organisierten Betrieben, die Derivatgeschäfte, die Ausgaben für Personal und die Gebühren und Abgaben der Landeshauptstadt geprüft.

Der RH empfiehlt u.a.

  • eine - unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der COVID 19-Pandemie - nachhaltige und finanziell bewältigbare Haushaltsführung,
  • einen Verzicht auf Optionsgeschäfte und eine gesetzeskonforme Verwendung der Gebührenüberschüsse,
  • die Anwendung der Bundes-Vertragsschablonenverordnung als Best–Practice–Regel,
  • Maßnahmen, um allfällige Interessenkonflikte bei Geschäftsfällen zwischen der Hochschule St. Pölten Holding GmbH, der Fachhochschule St. Pölten GmbH und der Fachhochschule St. Pölten ForschungsGmbH zu vermeiden.

Reformprojekte im Rahmen des Finanzausgleichs (- Bericht)

Der Finanzausgleich regelt die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Im Paktum über den Finanzausgleich 2017 bis 2021 vereinbarten Bund, Länder und Gemeinden 28 Reformprojekte u.a. für die Bereiche Aufgabenorientierung, Abgabenautonomie, Gesundheit und Pflege für den Zeitraum 2017 bis 2021. Die Aktivitäten zu den einzelnen Reformprojekten waren bisher von unterschiedlicher Intensität. Die Hälfte wurde abgeschlossen, 6 wurden abgebrochen und anderen sind noch in Arbeit.

Zentrale Empfehlungen des RH:

  • Bei der Vereinbarung von gemeinsamen Reformprojekten sollten die Finanzausgleichspartner das Hauptaugenmerk auf die Konzipierung der Projekte legen, dabei die Projektverantwortung eindeutig zuordnen sowie Projektauftrag und Projektziel klar kommunizieren.
  • Für die Bundesstaatsreform sollten die Finanzausgleichspartner ein verbindliches Reformziel definieren und die Verhandlungen über weitere Schritte zur Reform der Kompetenzverteilung hin zu einer zeitgemäßen Erfüllung staatlicher Aufgaben wieder aufnehmen.

Ausgewählte Aspekte der Kulturförderungen in den Ländern Burgenland und Niederösterreich sowie in der Stadt Wien (- Bericht)

NÖ förderte 2017 die Darstellende Kunst mit rund 25 Mio. EUR. In den Kulturberichten von NÖ waren Förderungen unter „Darstellende Kunst“ angeführt, die nicht unter diese Kategorie fielen. Auf der anderen Seite fehlten Landesförderungen für die Instandhaltung von Theater- und Kulturbauten.Teilweise stimmten Angaben in der Transparenzdatenbank mit den in den Kulturberichten verzeichneten Ausgaben nicht überein. Die Kontrollen der Förderungen scheinen unzureichend. Es fehlt an strategisch nachvollziehbare Kontrollansätze. NÖ prüfte von 119 Förderfällen 2017 nur einen vor Ort.

Die Geschäftsführung und Intendanz der FESTSPIELE REICHENAU Ges.m.b.H. übertrug zentrale Teile ihrer Leistungserbringung, wie etwa die Produktionen, das Engagement der KünstlerInnen und den Spielbetrieb ohne Ausschreibung an im Familieneigentum befindliche Unternehmen und schränkte somit die Transparenz bei der Mittelverwendung ein. Obwohl ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen bereits 2010 massive Mängel aufgezeigt hat, führte das Land Niederösterreich danach keine Vor-Ort-Prüfung durch.

Zentrale Empfehlungen des RH:

  • Die Länder Burgenland und Niederösterreich sowie die Stadt Wien sollten sich bei der Erstellung der Kulturberichte so abzustimmen, dass die in den einzelnen Hauptkategorien erfassten Förderungen vergleichbar sind. Anzudenken wäre etwa eine einheitliche Vorgehensweise bei der Erfassung von Förderungen für Festspiele in der Hauptkategorie „Großveranstaltungen“.
  • NÖ soll von einer weiteren Förderung der FESTSPIELE REICHENAU Ges.m.b.H. absehen und die Förderung von zuletzt 462.000 EUR zurückfordern.

System der NÖ Wirtschaftsförderung im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie -  Nachkontrolle (- Bericht)

Die Nachkontrolle ergab, dass von sieben Empfehlungen sechs ganz oder großteils und eine Empfehlung teilweise umgesetzt wurden (Umsetzunggrad 93%).

Der NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds (Fonds) konnte mit Ende 2019 sein Stammvermögen um rund acht Millionen Euro auf 82,27 Millionen Euro und seine Rückstellungen um 28,03 Millionen Euro auf 64,29 Millionen Euro erhöhen. 2019 gab das Land NÖ 196,83 Millionen Euro für Wirtschaftsförderung aus. Förderrichtlinien“ wurden adaptiert, Informationsangebote auf der Website des verbessert und die digitale Antragstellung und Abwicklung ermöglicht. Weitere Verbesserungen betrafen die Transparenzdatenbank, den Förderkompass des Bundes und die Plattform „Förderpilot“ der Forschungsförderungsgesellschaft und der Austria Wirtschaftsservice GmbH. Im Rahmen der Maßnahmen des NÖ Konjunkturprogramms anlässlich der Covid-19 Pandemie wurden die Haftungen zur Besicherung von Beteiligungskapital um 50 Millionen Euro erhöht.

Ausnahme von Wochenend-, Feiertags- und Nachtfahrverbot (- Bericht)

Die StVO schränkt den Schwerverkehr durch Fahrverbote an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht ein, um eine zu hohe Verkehrsdichte sowie Lärm- und Umweltbelastung zu vermeiden. Gesetzliche Ausnahmen umfassten Frachtverkehr von und zu Flughäfen, Bahnhöfen oder Häfen, die Beförderung von bestimmten Gütern und verderblichen Produkten, weiters Fahrten für bestimmte Zwecke und bestimmte Unternehmungen. Außerdem galt das generelle Nachtverbot nicht für lärmarme Lastkraftwagen.

Ausnahmebewilligungen für Fahrten aus dem Ausland und durch mehrere Bezirke wurden von der Abteilung Verkehrsrecht RU6 abgewickelt. 2019 waren das 643 Anträge (89% aller Verfahren). Ausnahmen für Fahrten innerhalb eines Bezirks - das betraf 2019 69 Anträge und somit die restlichen 11% -  oblagen der jeweiligen BH. Angeregt wurde die Erteilung von Ausnahmebewilligungen bei einer BH oder der RU6 zu bündeln und die Möglichkeiten zur weiteren Digitalisierung zu nützen.

System der NÖ Wohnungsförderung, Nachkontrolle (- Bericht)

Die Nachkontrolle ergab, dass von den neun Empfehlungen fünf ganz oder großteils und vier teilweise umgesetzt wurden (78 %).

2019 betrug die Wohnungsförderung 373 Millionen Euro.

  • davon entfielen 334 Millionen Euro auf die Errichtung und Sanierung von 8.748 Wohneinheiten
  • und 35 Millionen Euro auf Wohnbeihilfen und Wohnzuschüsse im Rahmen von Subjektförderungen

Die Ausgaben lagen damit um 65 Millionen Euro oder 15 % unter denen von 2016.

  • Die Anzahl der errichteten und sanierten Eigenheime ging um 22 % zurück.
  • Die geförderten Sanierungen im Wohnbau verzeichneten Rückgang um 27 %.

Die NÖ-Wohnbaustrategie und die Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 enthielten – noch ausbaufähige – Leistungs- und Wirkungsziele. Sie tragen aber auch zur NÖ Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei. Mit 102 Bediensteten verfügte die Abteilung aktuell um neun Bedienstete weniger als noch 2016, was jährliche Minderausgaben von rund 250.000 Euro an Personalausgaben zur Folge hat. Laut Bericht lag ein Gesamtkonzept für Öffentlichkeitsarbeit noch nicht vor – obwohl wir uns in NÖ ja wahrlich nicht über den Mangel an öffentlicher Darstellung beklagen können.

Errichtung des zweiten Verwaltungsgebäudes für das Institute of Science and Technology – Austria am Campus Klosterneuburg (- Bericht)

NÖ verpflichtete sich in der Vereinbarung mit dem Bund, die Infrastruktur für das „Institute of Science and Technology - Austria“ (IST-Austria) in Klosterneuburg zu errichten und zu erhalten. Der Bund sagte im Gegenzug die Finanzierung des Forschungsbetriebes zu.

Das 2006 gegründete IST-Austria soll Spitzenforschung in den Bereichen Biologie, Physik, Chemie, Mathematik sowie Informatik betreiben und bis zum Jahr 2026 auf 90 Forschungsgruppen und 1.000 Angestellte ausgebaut werden. 2019 verfügte IST-Austria über 53 Forschungsgruppen und 777 Angestellte. NÖ stellte das Areal für den IST-Austria Campus sowie fast 500 Millionen Euro im Zeitraum für Infrastruktur, Betrieb und Verkehrsanbindung zur Verfügung. Im gleichen Zeitraum sicherte der Bund für den Forschungsbetrieb 1.278,00 Millionen Euro zu.

Beanstandet werden fehlende schriftliche Vereinbarung mit der NÖ Landesimmobiliengesellschaft. Abweichend von der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung erhielt jedoch nicht die Abteilung Landeshochbau BD6, sondern die Abteilung Gebäudeverwaltung LAD3 die bauliche Projektleitung. Vergaben wiesen teilweise Mängel auf.

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