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24.05.2021

SPÖ fordert Rückkehr zu Gemeinderatssitzungen

SPÖ NÖ lehnt nochmalige Verlängerung des NÖ COVID-19-Gesetzes durch ÖVP NÖ ab; Gemeinderatssitzungen sollen wieder überall regulär stattfinden.

„Die Einschränkungen für Gemeinderatssitzung aus der Zeit der strikten Ausgangssperren und der enormen Infektionszahlen, haben heute keine Berechtigung mehr“, warnt SPÖ-Verfassungssprechen LAbg. Hannes Weninger vor Machtmissbrauch, Diskussionsmangel und Intransparenz in den Gemeindestuben. Die SPÖ lehnt deshalb die nochmalige Verlängerung des NÖ COVID-19-Gesetzes ab und fordert eine Rückkehr zur Normalität.

Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die genesen, geimpft oder getestet sind, dürfen zwar ins Wirtshaus aber werden in einigen ÖVP-Gemeinden von der Ausübung ihrer demokratischen Arbeit abgehalten, belegt Weninger aktuelle Vorfälle aus Vösendorf und Gießhübl.

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3. NÖ-COVID-19-Gesetz – Änderung der NÖ Gemeindeordnung

Sebastian Kurz mit einem Kartoffelpuffer und Werner Kogler mit einem Glas Wasser im Schweizerhaus. Türkis-Grün senden ein obskures Bild vom Beginn des Endes des Corona-Lockdowns durch das Land.

Wir freuen uns alle über die seit gestern möglichen kleinen Schritten zur Rückkehr zur Normalität, ohne dabei die Bekämpfung der COVID 19-Krise aus den Augen zu verlieren. Endlich wieder Café- und Wirtshaus, endlich wieder Sport, Kultur und ein bisschen mehr menschliche Wärme. Dass hat vielen von uns seit mehr als einem Jahr schon sehr gefehlt und soll jetzt - von der Bundesregierung lautstark bejubelt - wieder möglich werden.

Aber! Was für´s Schweizerhaus und für´s Lagerhaus gilt, muss auch für´s Rathaus gelten!

Wir werden daher einer weiteren Verlängerung der COVID 19-Bestimmungen in der NÖ-Gemeindeordnung nicht zustimmen. Das Regieren „per Notverordnung“, mit Umlaufbeschlüssen, ohne der Möglichkeit einer politischen Diskussion, ohne Beratungen und ohne Gegenanträge hat vielleicht in den dunklen Tagen von hohen Infektionszahlen und strikten Ausgangssperren Sinn gemacht, hat aber in Zeiten der „3 Gs“ - geimpft, genesen oder getestet - keine Berechtigung mehr. Ich habe bereits bei der ersten Verlängerung vor demokratiepolitischen Machtmissbrauch gewarnt, konkrete Vorfälle zum Beispiel aus Vösendorf vorgelegt und angekündigt, dass wir einer nochmaligen Verlängerung keinesfalls zustimmen werden. Es ist eine Desavouierung aller gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in Niederösterreich, wenn sie zwar ins Wirtshaus, aber nicht ins Rathaus gehen dürfen.

§21 und §22 der NÖ-Gemeindeordnung regeln die Rechte und Pflichten der GemeinderätInnen. Darin heißt es u.a. GemeinderätInnen haben an den Sitzungen teilzunehmen und sie haben das Recht im Gemeinderat das Wort zu ergreifen, Anfragen und Anträge zu stellen, Akteneinsicht zu nehmen und ihr Stimmrecht auszuüben.

Die ÖVPNÖ behindert mit dem geplanten Beschluss die GemeinderätInnen an der Ausübung ihrer Pflichten und vor allem an der Ausübung ihrer demokratischen Rechte. Und sie begründen ihre Maßnahme damit - ich zitiere aus dem Antrag - „weil aus heutiger Sicht ein Abschluss des Impfprozesses noch nicht absehbar ist“. Kein Wort der ÖVP zu den „3 Gs“ – geimpft, genesen oder getestet für KommunalpolitikerInnen.

Für´s Schweizerhaus reichts, aber für´s Rathaus und für´s Gemeindeamt nicht!

Dass, was nach mir Kollege Gepp schönreden und verteidigen wird, eröffnet zum Beispiel dem ÖVP-Bürgermeister der Marktgemeinde Vösendorf eine defacto Ausschaltung des Gemeinderates.

Weil er Präsenzsitzungen „scheut, wie der Teufel das Weihwasser“, regiert er mit tatkräftiger Unterstützung seines grünen Koalitionspartners seit der Konstituierung mit „Kreuzertests“ statt Diskussionen und mit Umlaufbeschlüssen statt mit Präsenzsitzungen. Der Vösendorfer Bürgermeister geniert sich nicht einmal, die gestrigen Umlaufbeschlüsse als „öffentliche Sitzung des Gemeinderates“ darzustellen - und die Bezirkshauptmannschaft und die Gemeindeaufsicht der Landesregierungen schauen tatenlos zu und lassen ihn gewähren.

Harmloser, aber nicht weniger ärgerlich ein aktuelles Beispiel aus meiner wunderschönen Heimatgemeinde Gießhübl. Das ist das 9-seitige Protokoll zu Umlaufbeschlüssen vom 28. April zu Gemeindewohnungen, Subventionen, Personalangelegenheiten, Natur im Garten und Mülltonnen. Fünf Tage später gab es eine Präsenzsitzung in der Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Gießhübl unter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen. Hier das Protokoll: Beginn 19.33 Uhr, Ende 19:36. Hätten wir statt 3 Minuten vielleicht 10 Minuten länger getagt, hätten wir die neuen Mistkübel auch noch diskutieren und beschließen können. Abgesehen von der Viertelstunde, die wir vor und nach der Sitzung plaudernd zusammengestanden sind. Aber ÖVP und Grüne regieren auch bei uns lieber mit Umlaufbeschlüssen, um sich Diskussionen und die Öffentlichkeit zu ersparen.

Die ÖVPNÖ macht das möglich und die Grünen tragen das in den Städten und Gemeinden mit!

Abschließend möchte ich Richard Grasl zitieren, der ja der ÖVPNÖ kein Unbekannter ist. Im Kurier-Leitartikel verlangt er „Nichts als die Wahrheit“ und rät der ÖVP „ihren Respekt vor den höchsten Staatsorganen neu zu justieren“. Justieren sie auch ihren Respekt vor den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten in NÖ nach.

Antrag auf getrennte Abstimmung:

Herr Präsident, ich stelle daher, wie bereits im Verfassungsausschuss auch hier den Antrag über die Ziffern 1, 3 und 4 des Artikel 1 des Antrages möge getrennt abgestimmt werden.

 

Link zur Rede: http://noel.kavedo.com/share.php?d=20_05_2021&i=48

Verhandlungsgegenstand Ltg.-1614/A-1/119-2021 – 3. NÖ COVID-19-Gesetz – Änderungen NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG), NÖ Gemeindeverbandsgesetz, NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz (NÖ GWLVG), Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden, NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (NÖ SHG), NÖ Landwirtschaftskammergesetz, NÖ Landarbeiterkammergesetz und NÖ Volksbegehrens-, Volksabstimmungs- und Volksbefragungsgesetz (NÖ VVVG)

Antrag I Gesetzesentwurf I