Hauptinhalt

14.10.2017

Nationalratssitzung vom 12. Oktober 2017

In der letzten Nationalratssitzung dieser Gesetzgebungsperiode konnte die SPÖ eine Reihe wichtiger Gesetzesbeschlüsse, die positiv sind für ArbeitnehmerInnen, MieterInnen, KonsumentInnen sind durchsetzen.

Kern: "Gemeinsam am rot-weiß-roten Strang ziehen!"

In einer Erklärung vor dem Nationalrat appellierte Bundeskanzler Christian Kern an alle Fraktionen, Verantwortung für die politische Kultur in Österreich zu übernehmen. Kern fordert die Rückkehr zu einer verantwortungsvollen politischen Debatte, die von Respekt geprägt und von dem Willen angetrieben wird, "das Beste für unser Land zu erreichen, nicht Schlagzeilen zu produzieren". Österreich sei ein Erfolgsmodell, dennoch stehe das Land vor großen Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Globalisierung und Digitalisierung. Die SozialdemokratInnen wollen "Veränderung so gestalten, dass sie zu Chancen für alle Menschen führt, nicht nur für einige wenige". Die SPÖ sieht die kommende Nationalratswahl als Richtungsentscheidung zwischen einem Kurs der sozialen Gerechtigkeit, für den Christian Kern steht, oder einem Kurs des sozialen Kahlschlags, für den Kurz und Strache stehen.

Arbeitnehmer, Mieter, Konsumenten: SPÖ macht Politik für die 95 Prozent

Wichtige sozial- und konsumentenpolitische Verbesserungen sind in der letzten Parlamentssitzung vor der Nationalratswahl gelungen. Die SPÖ konnte die Angleichung der Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten, das Aus für die Mietvertragsgebühr, kostenlose Internatsgebühren für Lehrlinge, Verbesserungen bei der Notstandshilfe v.a. für Frauen sowie das Verbot von Bankomatgebühren erreichen. Und obwohl VP-Obmann Sebastian Kurz diese Punkte auch in seinem Wahlprogramm hat, stimmte die ÖVP bei allen Gesetzen dagegen.

Kleine und mittlere Pensionen werden spürbar erhöht

Beschlossen wurde im Nationalrat auch die Pensionserhöhung für 2018. Auf Druck der SPÖ werden kleine und mittlere Pensionen stärker erhöht. Der gesetzliche Richtwert aufgrund der Inflation wäre 1,6 Prozent, für Pensionen bis 1.500 Euro gibt es aber deutlich mehr, nämlich 2,2 Prozent. Für Pensionen zwischen 1.500 Euro und 2.000 Euro beträgt die Erhöhung 33 Euro im Monat (zwischen 2,2 und 1,6 Prozent). Bei höheren Pensionen sinkt der Prozentsatz auf bis zu Null. Beträgt das Gesamtpensionseinkommen mehr als 4.980 € monatlich, so findet keine Erhöhung statt.

Unterhaltsgarantie: Kurz bricht sein Wort

In einer TV-Diskussion auf Puls 4 hatte VP-Obmann Kurz noch Ja gesagt zu einer Unterhaltsgarantie. Diese soll von staatlicher Seite den Unterhalt für Kinder sichern, wenn der Vater nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Die SPÖ hat dazu einen konkreten Vorschlag vorgelegt. 190.000 Alleinerzieher-Familien würden davon profitieren. Im Parlament hat die ÖVP aber dagegen gestimmt und damit diese wichtige Verbesserung für AlleinerzieherInnen und ihre Kinder verhindert.

Alle Beschlüsse & Berichte

 

NR-Sitzung vom 12. Oktober 2017

Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren "Gegen TTIP / CETA" (1781 d.B.)
Diskutiert wurde im Nationalrat der Bericht zum Volksbegehren "Gegen CETA/TTIP". Das Volksbegehren, das von 562.379 ÖsterreicherInnen unterstützt wurde, wurde im Verfassungsausschuss in drei Sitzungen unter Beiziehung von ExpertInnen ausführlich behandelt. Die im Zuge der Beratungen geäußerten Bedenken wurden zum Teil bereits im Rahmen der Unterzeichnung des CETA-Vertrags, insbesondere durch eine verbindliche Zusatzerklärung, gelöst. Eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der CETA-Regelungen ist noch ausständig – hier ist die Europäische Kommission säumig. Klargestellt wurde außerdem, dass die in CETA erstmals enthaltenen Sonderklagerechte für Konzerne ohne Zustimmung des österreichischen Nationalrates nicht in Kraft treten können. So lange die noch offenen Punkte nicht zufriedenstellend erfüllt sind, insbesondere weiterhin großen Konzernen Sonderklagerechte gegen Staaten eingeräumt werden, kommt eine Zustimmung der SPÖ zum CETA-Vertrag nicht in Betracht.

Pensionsanpassungsgesetz 2018 (1767 d.B., 2307/A)  
Mit dieser Regierungsvorlage werden die Pensionen für das Jahr 2018 außerhalb der gesetzlichen Vorgaben des ASVG erhöht. Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2018 wird durch Verordnung unter Bedachtnahme auf den Richtwert mit 1,016 festgesetzt werden. Darüber hinaus sollen aber im Einvernehmen mit den Seniorenorganisationen an die BezieherInnen geringerer Pensionen auf gesetzlichem Weg zusätzliche Zahlungen geleistet werden: Die vorgeschlagene, nach dem Gesamtpensionseinkommen abgestufte Pensionserhöhung für das Jahr 2018 trägt eine soziale Komponente in sich.

Das Gesamtpensionseinkommen (Abs. 2) ist zu erhöhen

  • wenn es nicht mehr als 1.500 € monatlich beträgt, um 2,2%;
  • wenn es über 1.500 € bis zu 2.000 € monatlich beträgt, um 33 €;
  • wenn es über 2.000 € bis zu 3.355 € monatlich beträgt, um 1,6%;
  • wenn es über 3.355 € bis zu 4.980 € monatlich beträgt, um einen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 1,6% auf 0% linear absinkt.


Beträgt das Gesamtpensionseinkommen mehr als 4.980 € monatlich, so findet keine Erhöhung statt. Die Ausgleichszulagenrichtsätze sollen um 2,2% erhöht werden. Die Erhöhung von Ruhebezügen für BeamtInnen sowie PolitikerInnen, die über der ASVG-Höchstpension 2017 liegen wird, geringer ausfallen. Ruhe- und Versorgungsbezüge, die über der monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 2017 liegen, werden nicht erhöht. Auch die Leistungen aus der Kriegsopfer- und Opferfürsorge werden nach obigen Sätzen erhöht.
Außerdem wurde fixiert, dass Sonderpensionen und ASVG-Pensionen zur Berechnung der Pensionserhöhung zusammengerechnet werden.

Angenommen wurde außerdem ein SPÖ-Entschließungsantrag, wonach die derzeitige Pensionsformel – "Mit 65 Jahren nach 45 Versicherungsjahren mit 80 % des Durchschnittseinkommens in Pension gehen können" – erhalten bleibt.

Verbesserungen für kleine Unternehmen
Durchgesetzt hat die SPÖ auch echte Verbesserungen für kleine Unternehmen – und auch das gegen die Stimmen der ÖVP! So bekommen Selbständige bei längerer Krankheit (ab 43 Tage) künftig rückwirkend ab dem 4. Tag Krankengeld von der Sozialversicherung. Das gilt für jene, die selbst im Betrieb mitarbeiten. Und bei kleinen Betrieben mit weniger als zehn MitarbeiterInnen wird dem Arbeitgeber im Krankheitsfall des Arbeitnehmers die Entgeltfortzahlung ersetzt. Bisher bekam er 50 Prozent der Entgeltfortzahlung refundiert – künftig sind es 75 Prozent.

Angleichung der Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten (2306/A)
Durch die seit langem geforderte arbeitsrechtliche Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten kommt es zu einer Angleichung der Entgeltfortzahlung der Angestellten bei Krankheit oder Unglücksfall an die Systematik der Entgeltfortzahlung der Arbeiter. Verbesserungen für ArbeiterInnen bringt die Angleichung ihrer Kündigungsbestimmungen an die besseren Bestimmungen für Angestellte. Außerdem werden die Bestimmungen zur Dienstverhinderung angeglichen. Neu ist außerdem, dass es bei Kündigung im Krankenstand auch dann eine Entgeltfortzahlung gibt, wenn diese Kündigung einvernehmlich ist. Damit sich Arbeitgeber auf die arbeitsrechtlichen Änderungen einstellen können, gibt es unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens: Die Angleichung der Entgeltfortzahlung und bei Dienstverhinderungsgründen kommt Mitte kommenden Jahres, die Einführung längerer Kündigungsfristen für Arbeiter ab 2021. Weiters soll eine Fortführung der Branchenlösung für Saisonbetriebe wie Tourismus und Bau über den 1.1. 2021 hinaus möglich sein.
 
Berufsausbildungsgesetz – Internatskosten werden übernommen (2304/A)
Mit der Übernahme der Internatskosten für Lehrlinge wird eine wichtige Forderung der SPÖ erfüllt, um die Lehrausbildung und die Berufsausbildung attraktiver zu machen. Lehrlinge, die ihre Ausbildung nicht in ihrer Heimatregion absolvieren, müssen künftig die Internatskosten nicht mehr selbst begleichen. Diese konnten bis zu 1.300 Euro betragen. Finanziert wird das aus dem von den Arbeitgebern gespeisten Insolvenzentgeltfonds. Entlastet werden die Dienstgeber im Gegenzug dadurch, dass die Auflösungsabgabe bei Kündigungen mit Ende 2019 der Vergangenheit angehören wird.

Inklusionspaket – Bessere Jobchancen für Menschen mit Behinderung (2309/A)
Um Menschen mit Behinderungen effektiver vor Arbeitslosigkeit zu beschützen und Unternehmen zielgerichteter bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, werden die zweckgewidmeten Mittel für aktive Behindertenpolitik auf 90 Mio. Euro verdoppelt und ab dem Jahr 2019 valorisiert. Außerdem wird der Zugang zur Verbandsklage erleichtert sowie dem Behindertenanwalt und 30 Behindertenorganisationen die Befugnis zur Einbringung der allgemeinen Verbandsklage eingeräumt.

Freiwilligengesetz – Stärkung des freiwilligen sozialen Jahres (2308/A)
Die Möglichkeit, das freiwillige soziale Jahr bei Rettungsdiensten zu absolvieren, war ursprünglich befristet und wurde jetzt dauerhaft verankert. Außerdem wird der Bund auch die Absolvierung eines Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland unterstützen. Für die Zeit zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn eines Freiwilligen Sozialjahres/Gedenkjahres besteht künftig auch Anspruch auf Familienbeihilfe; auch für die Zeitspanne nach einem solchen Jahr bis zur Fortsetzung der Berufsausbildung.

Kampf gegen Frauenarmut – Keine Anrechnung des Partnereinkommens auf die Notstandshilfe (1366/A)
Die Anrechnung des PartnerInneneinkommens beim Bezug von Notstandshilfe wird abgeschafft. Das bedeutet, dass ab 1.1.2018 vor allem Frauen sehr stark davon profitieren werden. Sie erhalten in Zukunft die Notstandshilfe unbhängig davon, was der Partner verdient, und erwerben dadurch Versicherungszeiten. Außerdem wird eine Freigrenze bis zur Geringfügigkeitsgrenze  bei der Anrechnung des Unterhalts, den man vom Ex-Partner bekommt, eingeführt.

Konsequenzen aus dem Pflegeskandal (2326/A)
In einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur Abwendung von Folgen wie bei dem Pflegeskandal von Kirchstetten zu setzen: Unter anderem geht es um die Informationspflicht der Staatsanwaltschaft gegenüber Bezirksverwaltungsbehörden über Strafverfahren, die im Zusammenhang mit Übergriffen in Alten-, Pflege- oder sonstigen öffentlichen Betreuungseinrichtungen stehen. Außerdem soll gesetzlich genau geregelt werden, in welchen Fällen es zu einem vorläufigen Berufsverbot kommen kann, noch während ein Verfahren läuft.  

Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen (1776 d.B.)
Der weitere Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen ist gesichert. Zwar ist Kinderbetreuung Ländersache, der Bund untestützt aber seit 2008 den Ausbau und hat seither 390 Mio. Euro investiert. Die Länder und Gemeinden haben etwa 235 Mio. € als Kofinanzierung bereitgestellt. Um den Ausbau von Plätze vor allem für unter-3-Jährige voranzutreiben, stellt der Bund im Jahr 2018 weitere 52,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Verbot von Bankomatgebühren (2284/A)
Geldabhebungen am Bankomat müssen künftig grundsätzlich kostenlos sein. Außerdem sollen die Banken dazu verpflichtet werden, die Kunden von der Zahlung von Gebühren, die durch unabhängige Automatenbetreiber beansprucht werden, zu befreien.  

Reform der Finanzmarktaufsicht (1778 d.B.)
Das derzeitige System der Aufsicht durch Finanzmarktaufsicht und Nationalbank bleibt bestehen, mit der Novelle zur Finanzmarktaufsicht werden Maßnahmen zu mehr Transparenz und mehr Effizienz im Aufsichtswesen gesetzt.

Finanzmarkt (1779 d.B.)
Änderungen u.a. im Investmentfondsgesetz 2011 und beim Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz bringen u.a. neue Melderegeln. Außerdem wurde fixiert, dass Nationalbank und Finanzmarktaufsicht nun auch die Positionen in der zweiten Führungsebene öffentlich ausschreiben muss.

Erfolg für die MieterInnen – Abschaffung der Mietvertragsgebühr (1780 d.B.)
Die 1-prozentige Gebühr zur Errichtung eines Mietvertrages bei Wohnungen wird künftig entfallen.

Maßnahmen gegen Palmöl (1777 d.B.)
In diesem Antrag wird die Regierung aufgefordert, eine Strategie zur Reduktion von Palmöl zu entwickeln, u.a. durch die Finanzierung alternativer Programme in Ländern, die Palmöl produzieren. Außerdem wird unter anderem gefordert, eine möglichst umfassende Reduzierung von Palmöl in allen Gütern des täglichen Gebrauchs zu forcieren.

Rechnungshof-Unterausschuss zu Bundesdenkmalamt (1782 d.B.)
Ein überaus kritischer Bericht des Rechnungshofes zum Bundesdenkmalamt war Thema eines Unterausschusses des Rechnungshofausschusses. Kritisiert wurde u.a. das Personalwesen oder Kosten für das Computersystem. Der Rechnungshof hatte 99 Empfehlungen formuliert, von denen bereits 67 Prozent umgesetzt sind. Was die Zukunft des Bundesdenkmalamtes betrifft, so sind sich alle Fraktionen einig, dass es weder zu einer Verländerung des Denkmalschutzes noch zu einer Ausgliederung kommen soll.