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21.12.2020

NÖ-COVID 19-Gesetz im Landtag beschlossen

Der NÖ-Landtag hat am ersten Höhepunkt der COVID 19-Pandemie im Frühjahr den Gemeinden erlaubt, dringend notwendige Beschlüsse per „E-Mail-Umlauf“ oder „Videokonferenz“ einzuholen. Der Landtag hat diese Regelung jetzt um ein halbes Jahr verlängert, nicht jedoch ohne Kritik und Warnungen. SPÖ-Verfassungssprecher LAbg. Hannes Weninger nannte konkrete Beispiele wie zum Beispiel in der Marktgemeinde Vösendorf im Bezirk Mödling, wo ein ÖVP-Bürgermeister mit grünen Koalitionspartnern normale Gemeinderatssitzungen seit Monaten boykottiert.

Gemeinsamer Tenor im Landtag war, dass Umlaufbeschlüsse nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden sollen und keineswegs normale Gemeinderatssitzungen ersetzen können. LAbg. Hannes Weninger appellierte vor allem an die ÖVP, das Entgegenkommen des Landtags nicht dazu nützen, die Opposition mundtot zu machen, Informationen zurückzuhalten und Diskussionen in den Gemeinderäten zu unterbinden. „Mit dem Recht der Minderheit spielt man nicht und mit der Macht protzt man nicht. Den verhaltensauffälligen Gemeindeoberhäupternwie zum Beispiel in Vösendorf werden wir genau auf die Finger schauen“, so Weninger.

Abschließend bedankte sich LAbg. Hannes Weninger bei allen KommunalpolitikerInnen, die ihre Gemeinden in schwierigen Zeiten mit viel Aufwand und wenig Geld hervorragend durch die Krise manövrieren.

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